Änderung der Landesbauordnung: Umgang mit Schottergärten

Die Landesbauordnung wurde geändert und sagt Schottergärten nun verstärkt den Kampf an. Kommunen können nun Eigentümer von bereits bestehenden Schottergärten zum Rückbau auffordern. Wir wollen von unserer Verwaltung wissen: Wie wird das zukünftig in Iserlohn gehandhabt?

Sehr geehrter Herr Korte,

hiermit beantragen wir die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Dazu bitten wir um einen Bericht, wie die Verwaltung mit der Thematik umzugehen gedenkt.

Begründung:

Am 26.10.2023 hat der nordrhein-westfälische Landtag die zweite Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. War es in der Vergangenheit bereits vorgeschrieben, dass nicht überbaute Flächen begrünt und wasseraufnahmefähig gestaltet werden müssen, wurde die Definition im Hinblick auf reine Schottergärten nochmal konkretisiert: Sie sind nicht mehr erlaubt. Das betrifft nun auch bestehende Schottergärten. Kommunen können und sollen ab 2024 private Hausbesitzer, die nach dem 01.01.2019 einen Schottergarten gebaut haben, auffordern, diesen zurück zu bauen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer