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Als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien nehmen wir keine Spenden aus der Wirtschaft an. Unsere Politik ist nicht käuflich. Wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen wollen, überweisen Sie direkt auf folgendes Konto:
Empfänger: Die Linke Märkischer Kreis
IBAN: DE32 4455 0045 0000 1503 34
Bank: Stadtsparkasse Iserlohn
Verwendungszweck: Spende Iserlohn
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.