Kosten der Unterkunft - Ermessensspielraum nutzen!

Oliver Ruhnert, Wolfgang Albrecht, Manuel Huff

Sehr geehrter Herr Scheffler,

für die nächste Sitzung des Sozialausschusses bitten wir um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung. Dazu bitten wir über folgenden Antrag abstimmen zu lassen:

  • Vor Einleitung eines Mietsenkungsverfahrens ist von der Verwaltung eine Kosten/Nutzen-Analyse durchzuführen.

Begründung:

Auf Anfrage unserer Fraktion wurde im letzten Sozialausschuss mitgeteilt, dass weiterhin bei Bestandsfällen von Mietsenkungsverfahren abgesehen werden soll. Dies begrüßen wir, ist doch aus Sicht der Fraktion DIE LINKE das sogenannte schlüssige Konzept zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Märkischen Kreis realitätsfern. Dies hat der Sozialausschuss der Stadt Iserlohn auch mit einem einstimmigen Beschluss am 18.09.2014 deutlich erklärt.

Etwas verwundert hat uns jedoch, dass laut Antwort der Verwaltung der Märkische Kreis mitgeteilt hat, dass „alle Beteiligten (Jobcenter, Städte und Gemeinden, Wohnungsgesellschaften) keine Probleme mit den Werten“ hätten. Dem widersprechen wir in aller Deutlichkeit. Wir verweisen diesbezüglich auf das Protokoll der Sozialausschuss-Sitzung vom 26.02.2014:

„Frau Brenner hat dem MK anschließend mitgeteilt, dass die Stadt Iserlohn die Tabelle nicht anerkennt, da es zu den genannten Preisen im Gebiet der Stadt Iserlohn keinen annehmbaren Wohnraum gibt.“

Da der Märkische Kreis vor den tatsächlichen Gegebenheiten die Augen verschließt, gelten die niedrigen Mietobergrenzen weiterhin für alle Neufälle, so dass es hier zu Mietsenkungsverfahren kommt.

In der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage vom 19.05.2015 wurde mitgeteilt, dass bislang vier Mietsenkungsverfahren eingeleitet wurden. Davon werden aller Voraussicht nach zwei zu einer Leistungskürzung führen. Bei einem der Fälle handelt es sich um einen monatlichen Betrag von 11,50 €.

Da jedoch auf Antrag die Kosten eines Umzugs erstattet werden halten wir es sowohl im Sinne des Leistungsberechtigten (Verbleib im angestammten Wohnumfeld), als auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit für geboten, den größtmöglichen Ermessensspielraum zu nutzen.

Ein Umzug kostet nach einer Studie des Verbraucherportals aus dem Jahre 2012 in NRW durchschnittlich 935 Euro. Hinzu kommen eventuell noch weitere Kosten, wie der Anschluss eines E-Herds (zwingend vom Fachmann durchzuführen), die ebenfalls auf Antrag übernommen werden.

Die Fraktion DIE LINKE ist daher der Auffassung, dass im Rahmen des Ermessens solche Kosten berücksichtigt werden müssen. Im genannten Fall von einer Überschreitung um 11,50 € im Monat kann der oder die Betroffene noch mehrere Jahre im gewohnten Wohnumfeld verbleiben, bis die Kosten eines etwaigen Umzugs durch die niedrigere Miete kompensiert wären.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Ruhnert
Fraktionsvorsitzender

Wolfgang Albrecht
Bürgervertreter

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer