Grundstücke behalten statt Tafelsilber verkaufen

Die Bodenfrage gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Erkenntnis, dass Boden nicht vermehrbar ist, und somit ein besonders schützenswertes Gut, führt mittlerweile in immer mehr Kommunen zu Grundsatzbeschlüssen, keinen Boden mehr veräußern zu wollen. Dies streben wir auch für Iserlohn an.

Sehr geehrter Herr Schmitt,

wir beantragen die Aufnahme des Punktes „Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung- und Stadtentwicklung.

Dazu bitten wir die Verwaltung um eine Darstellung zur Vergabe von Grundstücken nach Erbbaurecht. Dabei sollen sowohl die finanziellen wie auch stadtplanerischen Aspekte aufbereitet werden.

Begründung:

Die Bodenfrage gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Erkenntnis, dass Boden nicht vermehrbar ist, und somit ein besonders schützenswertes Gut, führt mittlerweile in immer mehr Kommunen zu Grundsatzbeschlüssen, keinen Boden mehr veräußern zu wollen. Die Vergabe nach dem Erbbaurecht ist dabei das Mittel der Wahl, um einerseits die Entwicklung von Flächen zu ermöglichen, aber andererseits das Vermögen der Stadt zu erhalten und die Einnahmen zu verstetigen, statt durch den Verkauf lediglich kurzfristige Haushaltseffekte zu erzielen.

Die Ausgestaltung von Erbbaurechts-Verträgen ist dabei geeignet, Planungsziele der Stadt zu unterstützen. So kann der geforderte Erbbauzins beispielsweise niedriger ausfallen, wenn sozialer Wohnungsbau angesiedelt werden soll, oder um kinderreiche Familien bei der Vergabe von Baugrundstücken zu unterstützen.

Die Vergabe von Grundstücken nach dem Erbbaurecht sollte aus Sicht unserer Fraktion in Zukunft der Normalfall der Grundstücksnutzung sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

                                         
Oliver Ruhnert                                   
Fraktionsvorsitzender             

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer