Fortshaus Löhen: Rechtliche Einschätzung

Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Iserlohn

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit einiger Verwunderung haben wir die öffentlichen Äußerungen seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen, dass im Forsthaus Löhen aus rechtlichen Gründen keine Gastronomie möglich sei.

Nicht nur, dass dort seit Jahrzehnten eine gastronomische Nutzung bestanden hat, nach unserem Kenntnisstand hat die Stadt Iserlohn das Forsthaus im Jahr 2003 mit der Auflage einer gastronomischen Nutzung zum Kauf angeboten.

Nach dem Aus der Gaststätte Dannenhöfer wäre der Verlust einer weiteren Möglichkeit zum Einkehren aus (wander-)touristischen Gesichtspunkten schwer zu verkraften.

Wir können nicht nachvollziehen, dass die Verwaltung dem Ansinnen eines Interessenten für eine gastronomische Nutzung eine klare Absage erteilt hat.

Wir bitten daher das Rechtsamt um eine rechtliche Einschätzung, welche Nutzungen im Forsthaus Löhen darstellbar sind. Ferner bitten wir die Verwaltung um eine kurze Darlegung der Entscheidungsprozesse zum Forsthaus Löhen in der Vergangenheit.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Ruhnert             
Fraktionsvorsitzender 

Andreas Seckelmann             
Stv. Fraktionsvorsitzender

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer