Bedürftigen die Hilfe verweigert

Wolfgang Albrecht

Betrifft: Ablehnung eines Zuschusses für die Arbeitslosenberatungsstelle durch den Kreistag

Es ist bezeichnend für den ehrlosen, verwaltungsgläubigen und unsozialen Zustand der konservativen Mehrheit auf Fraktionsebene im Kreishaus, Bedürftigen die Hilfe zu verweigern. Die Begründung der Ablehnung im Kreissozialausschuss, mit den Stimmen von CDU und FDP grenzt an unterlassene Hilfeleistung. Die Arge MK nimmt es eher mit der Rechtsauslegung für den Hilfesuchenden in der Regel nicht besonders ernst.

Nur zwei Beispiele:

Auf den Vorladungen der Arge steht immer noch bezüglich der Fahrtkosten, dass sie nur übernommen werden können, wenn sie fünf Euro überschreiten. Die Rechtssprechung dazu ist jedoch eine andere. Die Fahrtkosten müssen übernommen werden. Informieren darüber will die Arge aber nicht, schon gar nicht die Belehrung ändern.

2. Fall: Empfängerinnen von Hartz Leistungen werden drangsaliert, wenn sie ins Krankenhaus müssen und diese Änderung nicht unverzüglich anzeigen. Das Ziel der Arge ist, sich eine sogenannte häusliche Ersparnis des armen Teufels einzuverleiben.

Auch hierzu gibt es seit langem eine gefestigte Rechtsprechung nämlich, dass der volle Regelsatz beim Hilfesuchenden zu verbleiben hat. Hier reagiert die Arge erst, wenn man es weiß und sich wehrt. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage der FDP bösartig, die Arge wäre für die Beratung da und auch fachkundig. Das ist geradezu so, als mache man den Wolf zum Wachhund.

Diese Woche belehrte das Bundesverfassungsgericht die Regierenden darüber, dass es-einen Anspruch auf Rechtsberatung von Bedürftigen gibt, die sich gegen die Arge wehren müssen. Dies kostet Geld und das ist richtig. Eine Beratungsstelle könnte also auch Geld sparen.

Wolfgang Albrecht
DIE LINKE. Stadtverband Iserlohn