Antrag: KFZ-Verkehr in der Innenstadt reduzieren

In der Iserlohner Fußgängerzone hat der KFZ-Verkehr zugenommen, und auch auf dem Platz "Am dicken Turm" wird zu viel gefahren oder illegal geparkt. DIE LINKE will die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt steigern und den hat beantragt den KFZ-Verkehr von Wermingserstraße und "Am dicken Turm" zurückzudrängen.

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Kayser,

hiermit beantragen wir den o.g. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses zu setzen.

Dazu bitten wir folgenden Antrag abstimmen zu lassen:

  • Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erarbeiten, um den KFZ-Verkehr in der Iserlohner Innenstadt auf ein Minimum zu reduzieren.
    Dem Platz „Am dicken Turm“ wird dabei oberste Priorität eingeräumt.

Begründung:

Die Verkehrssituation auf dem Platz „Am dicken Turm“ bedarf dringend einer Neuordnung. Insbesondere seit der Neueröffnung einiger gastronomischer Angebote rund um den Platz ist es erforderlich den teils sehr starken KFZ-Verkehr vom Platz fernzuhalten.

Wildes Parken und Wendemanöver direkt an den mit Gästen besetzten Tischen sind an der Tagesordnung.

Die vorhandenen fünf Kurzzeitparkplätze verleiten viele Autofahrer dazu, in der Hoffnung auf einen freien Parkplatz, auf den Platz zu fahren. Da diese jedoch nahezu dauerhaft belegt sind, halten viele mit ihrem KFZ einfach irgendwo – und damit im Halteverbot.

Die Ordnungskräfte sind auf unseren Hinweis bereits verstärkt aktiv geworden, können jedoch keine Rund-um-die-Uhr-Kontrolle leisten. Daher sind verkehrsordnende Maßnahmen notwendig.

 

Daher schlagen wir für den Bereich „Am dicken Turm“ folgende Maßnahmen vor:
 

  • Der gesamte Platz „Am dicken Turm“ ist soweit möglich vom KFZ-Verkehr freizuhalten.  Dazu werden verstärkte Kontrollen durchgeführt.
  • Die fünf Kurzzeit-Parkplätze werden abgeschafft.
  • Die nur zu Lieferzwecken zu befahrenden Bereiche sind durch den Einsatz von Pollern von Verkehr freizuhalten. Dazu sind zusätzliche Poller im Bereich vor der Gaststätte „Koch am Markt“ zu errichten.

 

 

Auch im übrigen Bereich der Fußgängerzone ist ein störender KFZ-Verkehr zu verzeichnen, nicht nur zu den Lieferverkehrszeiten. Es ist jedoch auch zu überprüfen, ob die Lieferzeiten wieder auf die Zeit bis 10 Uhr im Vormittagsbereich beschränkt werden, da ab 10 Uhr auch das rege Treiben in der Innenstadt beginnt. Mit der Begründung der hohen Fußgängerfrequenz ist die Befahrbarkeit mit dem Fahrrad bereits ab 10 Uhr untersagt, während der KFZ-Lieferverkehr eine Stunde länger durch die Fußgängerzone fahren darf. Dies ist nicht nachvollziehbar.


Mit freundlichen Grüßen       

                       
Oliver Ruhnert                                       Manuel Huff
Fraktionsvorsitzender                         Fraktionsgeschäftsführer