Antrag: Erhalt der Gemeinbedarfsfläche am Haus Ortlohn

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung - Ratsfraktion

Sehr geehrter Herr Schmitt,

wir bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung und bitten um Abstimmung des folgenden Antrages:

  • Die Fläche für Gemeinbedarf im Ortlohntal wird in ihrem bisherigen Umfang beibehalten.

  • Die Baubereiche sollen sich dabei möglichst auf die bereits bebauten Flächen beschränken. Die im Planentwurf mit WA 3, WA 4, WA6, WA 7 und WA 8 bezeichneten Flächen sind daher aus dem Bebauungsplan zu entfernen.

Begründung:

Die geplante, auf kommerzielle Nutzung ausgerichtete, Wohnbebauung der oberen Parkhälfte widerspricht dem im Stadtentwicklungskonzept genannten städtebaulichen Ziel „Leitlinien Umwelt- und Freiraum“ (S.51f), dem Räumlichen Leitbild (siehe hierzu insbesondere das Fazit auf S. 56) und den weiteren Zielen „den Flächenverbrauch zu minimieren“ (S.38), „die Lebensbedingungen für die Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten“ (S.39). Ebenso wird die Zielsetzung „Prioritäre Nutzung der Wohnungspotenziale im Bestand“ (S.49) negativ beeinflusst.

Die verdichtete Bebauung führt zu einer Zerstörung der vorhandenen und zusammenhängenden Grünfläche (B-Plan-Begründung: „hohe Bedeutung der Parkanlage für die Iserlohner Bevölkerung“, „hoher Freizeit- und Erholungswert“).

In der Anlage 3 zur Drucksache 8/2536 „Letmathe/Albert-Schweitzer-Schule“ sind Nutzungsmöglichkeiten für eine Gemeinbedarfsfläche aufgeführt. Dort sind beispielsweise, neben einem Umzug eines Teils der Räume für die städtische Kinder- und Jugendarbeit, folgende Nutzungen genannt: „Institut für Bewegung, Ernährung und Entspannung“, „Praxis für Naturheilkunde und Gesundheitsförderung“, „Yoga-Studio“, „Seminar- und Vortragsraum“.

Die von der Kirche angestrebte Entwicklung zu einer Senioreneinrichtung ist auf einer Gemeinbedarfsfläche ebenfalls möglich. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass der Erwerber einer solchen Fläche sicherlich über die Nutzungsmöglichkeiten dieser in Kenntnis gesetzt wird.

Der Erhalt des Parks und die Festsetzung des nördlichen Teils als Gemeinbedarfsfläche liegen im Interesse der Stadt Iserlohn und insbesondere des Stadtteils Nußbergs. Eine dichtere Wohnbebauung die kulturhistorisch und ökologisch wertvolle Flächen versiegelt jedoch nicht – zumal die Bevölkerungszahl stetig sinkt, und vielerorts im Stadtgebiet weitere Flächen für Wohnbebauung ausgewiesen sind (z.B. Dröscheder Feld, ehemaliger Sportplatz Kalthof).

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Ruhnert
Fraktionsvorsitzender

Andreas Seckelmann
Stv. Fraktionsvorsitzender

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer