Antrag: Elternbeiträge anpassen – Soziale Ungerechtigkeit beseitigen

Jugendhilfeausschuss - Manuel Huff, Oliver Ruhnert, Andreas Seckelmann

Sehr geehrter Herr Hufnagel,

die kürzlich beschlossene Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE keineswegs sozial ausgewogen, noch in irgendeiner Weise erklärbar.

Die mit dem dilettantischen Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket zusammenhängenden notwendigen Anpassungen zeigten die Ungerechtigkeiten in dem bislang und in Zukunft praktizierten Iserlohner Berechnungsmodell auf.

Ausdrücklich möchten wir an dieser Stelle betonen, dass die grundsätzliche Idee eines fließenden Beitragsmodells von uns begrüßt wird. Lediglich die mathematische Berechnungsgrundlage muss dringend angepasst werden.

Es ist inakzeptabel, dass die Beiträge im unteren Einkommensbereich deutlich stärker ansteigen, als dies im mittleren und hohen Einkommensbereich der Fall ist. So ist der Beitrag beispielsweise bei einem Einkommen von 36.000 € um 35 € höher als bei einem Einkommen von 24.000 €. Der Beitragsanstieg wenn jemand 60.000 € statt 48.000 € verdient beträgt jedoch nur 15 €.
Diese soziale Unausgewogenheit in der Berechnungsformel führt aktuell zu den Beitragserhöhungen, die gerade den unteren Einkommensbereich hart treffen.

Auch ist der Einkommensbetrag anzupassen, ab dem die Höchstbeiträge gezahlt werden müssen. Liegt dieser im OGS Bereich bei 72.000 €, so ist der Höchstbeitrag bei Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege teilweise erst ab 84.000 € zu zahlen. Dies sollte vereinheitlicht werden.

Die Fraktion DIE LINKE beantragt daher:

  • eine generelle Überarbeitung der zugrunde liegenden Berechnungsformeln. Im Sinne einer solidarischen Gesellschaft sind wir der Auffassung, dass die Steigerungsraten kontinuierlich ansteigen sollen, d.h. im unteren Einkommensbereich sind die Steigerungen geringer, während sie im oberen Einkommensbereich deutlich stärker ausfallen.

  • dass der Höchstbeitrag in allen Bereichen der Satzung ab einem Jahreseinkommen von 72.000 € fällig sein soll. Die Formel ist entsprechend zu gestalten.

Die Verwaltung soll dazu zum nächsten Jugendhilfeausschuss Vorschläge unterbreiten. Die Umsetzung der überarbeiteten Satzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschehen.

Mit freundlichen Grüßen


Oliver Ruhnert
Fraktionsvorsitzender

Andreas Seckelmann
Stv. Fraktionsvorsitzender

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer

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