Anfrage: Anfrage zum aktuellen Sachstand der Hitzeschutzmaßnahmen für die Beschäftigten der Stadt Iserlohn
Die Verwaltung hat bereits umgesetzte Hitzeschutzmaßnahmen für die Beschäftigten dargestellt. Rückmeldungen des Personalrats und aus verschiedenen Dienststellen zeichnen jedoch ein deutlich anderes Bild. Wir wollen deshalb konkret wissen, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden, wo weiterhin Defizite bestehen und welche Konsequenzen die Verwaltung daraus zieht.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit unserer Anfrage zu den Hitzeschutzmaßnahmen für die Beschäftigten der Stadt Iserlohn hat die Verwaltung verschiedene Maßnahmen dargestellt, die nach ihrer Darstellung bereits umgesetzt worden seien. Im Nachgang haben uns jedoch sowohl die Stellungnahme des Personalrats der Stadt Iserlohn als auch zahlreiche Rückmeldungen aus unterschiedlichen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung erreicht. Diese zeichnen ein deutlich anderes Bild als die Antwort der Verwaltung.
Der Personalrat führt unter anderem aus, dass die Bereitstellung von Mineralwasser keineswegs flächendeckend erfolgt sei, nicht in allen Stadthäusern geeignete Trinkwasserentnahmestellen vorhanden seien, aufgrund veralteter Leitungen teilweise keine sichere Trinkwasserentnahme möglich sei und vielerorts geeignete gekühlte Aufenthaltsbereiche fehlten. Zudem seien angekündigte Handlungsspielräume für Führungskräfte offenbar nicht oder nur unzureichend kommuniziert worden.
Auch Beschäftigte aus verschiedenen Einrichtungen haben uns mitgeteilt, dass zahlreiche der von der Verwaltung dargestellten Maßnahmen in ihrem Arbeitsbereich tatsächlich nicht umgesetzt wurden oder werden konnten. So wurde beispielsweise aus einer städtischen Kindertageseinrichtung berichtet, dass ein Arbeitsbeginn bereits ab 06:00 Uhr aufgrund der Betreuungszeiten ausgeschlossen ist, Homeoffice nicht in Betracht kommt, längere Pausen regelmäßig am Personalschlüssel scheitern und Maßnahmen für Beschäftigte im Außendienst dort überhaupt nicht greifen. Diese exemplarischen Rückmeldungen lassen Zweifel daran aufkommen, dass die in der Antwort dargestellten Maßnahmen tatsächlich flächendeckend wirksam umgesetzt worden sind.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche der in Ihrer Antwort auf unsere ursprüngliche Anfrage dargestellten Hitzeschutzmaßnahmen waren zum Zeitpunkt der Beantwortung tatsächlich bereits vollständig umgesetzt? Bitte stellen Sie dies jeweils getrennt nach Maßnahme dar.
- Welche der damals angekündigten Maßnahmen befanden sich zum Zeitpunkt der Beantwortung noch in Planung oder Vorbereitung und welche hiervon sind inzwischen umgesetzt worden? Bitte geben Sie jeweils den Zeitpunkt der Umsetzung an.
- Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden seit der Beantwortung unserer Anfrage ergriffen, um die bestehenden Defizite im Hitzeschutz der Beschäftigten zu beseitigen?
- An welchen Dienststellen wird den Beschäftigten mittlerweile Mineralwasser oder eine gleichwertige Getränkeversorgung tatsächlich zur Verfügung gestellt? An welchen Standorten ist dies weiterhin nicht der Fall?
- In welchen Dienstgebäuden bestehen nach wie vor keine geeigneten oder gesundheitlich unbedenklichen Möglichkeiten zur Trinkwasserentnahme?
- Welche klimatisierten oder anderweitig ausreichend gekühlten Aufenthalts- und Pausenbereiche stehen den Beschäftigten an den jeweiligen Standorten inzwischen zur Verfügung?
- Welche Maßnahmen wurden speziell in den Bereichen umgesetzt, in denen die von der Verwaltung dargestellten Regelungen aufgrund der Art der Tätigkeit – beispielsweise in Kindertageseinrichtungen, OGS, im Bürgerservice oder anderen Bereichen mit festen Dienst- und Öffnungszeiten – nicht oder nur eingeschränkt anwendbar sind?
- Wurden sämtliche Führungskräfte inzwischen über die angekündigten erweiterten Handlungsspielräume zum Hitzeschutz (z. B. Homeoffice, flexible Arbeitszeitgestaltung oder weitere individuelle Schutzmaßnahmen) informiert? Falls ja, wann und in welcher Form erfolgte diese Information?
- Welche Raumtemperaturen wurden seit der Beantwortung unserer ursprünglichen Anfrage an den betroffenen Standorten dokumentiert? Bitte stellen Sie die jeweils gemessenen Höchsttemperaturen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen dar.
- Sind der Verwaltung die Stellungnahme des Personalrats sowie die Rückmeldungen weiterer Beschäftigter bekannt, wonach einzelne der in der damaligen Antwort dargestellten Maßnahmen an verschiedenen Standorten tatsächlich nicht umgesetzt worden waren? Falls ja, welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen?
- Hält die Verwaltung ihre damalige Antwort vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich bekannt gewordenen Rückmeldungen weiterhin für vollständig und zutreffend? Falls nein, welche Aussagen müssen aus heutiger Sicht korrigiert oder ergänzt werden?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Anfrage bis zum 15.08.2026.
Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Finke
Fraktionsvorsitzende
Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer
