Endlich handeln: Kommunale Selbstverwaltung verteidigen.
Die kommunale Selbstverwaltung ist kein formales Recht, sondern setzt voraus, dass Städte und Gemeinden finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen und politische Gestaltungsspielräume wahrzunehmen. Diese Voraussetzung ist in Iserlohn – wie in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen – nicht mehr gegeben. Wir wollen daher, dass die Stadt Iserlohn gegen das Land NRW klagt.
Sehr geehrter Herr Joithe,
hiermit beantragen wir die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung vor der Haushaltsberatung. Alternativ beantragen wir die Abstimmung zum TOP Haushalt 2026 vor den Haushaltsreden der Fraktionen.
Wir beantragen dazu die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Iserlohn beschließt:
- Der Rat stellt fest, dass die finanzielle Ausstattung der Stadt Iserlohn durch das Land Nordrhein-Westfalen seit Jahren nicht auskömmlich ist und die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG sowie Art. 78 der Landesverfassung NRW strukturell beeinträchtigt.
- Der Rat bekräftigt das Ziel, gegen diese strukturelle Unterfinanzierung verfassungsrechtlich vorzugehen, und spricht sich ausdrücklich für die Einleitung einer kommunalen Verfassungsbeschwerde bzw. eines Normenkontrollverfahrens gegen das Land Nordrhein-Westfalen aus.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
a. die hierfür erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen unverzüglich aufzubereiten
b. die finanzielle Situation der Stadt Iserlohn gerichtsfest zu dokumentieren,
c. und dem Rat eine konkrete Entscheidungsgrundlage zur Einreichung der Klage vorzulegen. - Die Stadt Iserlohn soll dieses Verfahren nach Möglichkeit gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen sowie in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden führen, um die Erfolgsaussichten und die politische Wirkung zu erhöhen.
- Über den Stand der Vorbereitungen und den Zeitplan zur Einreichung der Klage ist dem Rat bis spätestens zur nächsten Ratssitzung zu berichten.
Begründung
Die kommunale Selbstverwaltung ist kein formales Recht, sondern setzt voraus, dass Städte und Gemeinden finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen und politische Gestaltungsspielräume wahrzunehmen. Diese Voraussetzung ist in Iserlohn – wie in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen – nicht mehr gegeben.
Die Stadt steht vor dauerhaften Haushaltsproblemen, die zum weitaus überwiegenden Teil nicht auf kurzfristige Entwicklungen oder lokale Fehlentscheidungen zurückzuführen sind. Vielmehr handelt es sich um eine strukturelle Unterfinanzierung, die aus dem Auseinanderfallen von ständig wachsenden Pflichtaufgaben und einer unzureichenden Finanzausstattung durch das Land resultiert. Insbesondere im sozialen Bereich werden den Kommunen Aufgaben übertragen, ohne dass die tatsächlichen Kosten dauerhaft übernommen werden.
Die Folgen sind gravierend: freiwillige Leistungen werden abgebaut oder ganz gestrichen, notwendige Investitionen unterbleiben, kommunales Vermögen wird aufgezehrt. Der Rat und die Verwaltung sind zunehmend darauf beschränkt, Mangelverwaltung zu betreiben, anstatt kommunale Politik zu gestalten. Damit wird die kommunale Selbstverwaltung faktisch entleert.
Nach der Rechtsprechung ist das Land zwar nicht verpflichtet, den Kommunen eine beliebige Finanzausstattung zu garantieren. Es ist jedoch verpflichtet, eine finanzielle Mindestausstattung sicherzustellen, die die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben ohne dauerhafte Defizite ermöglicht. Wo dies dauerhaft nicht mehr gewährleistet ist, sind verfassungsrechtliche Schritte nicht nur zulässig, sondern geboten.
Mit diesem Antrag verfolgen wir das klare Ziel, diese Situation gerichtlich überprüfen zu lassen. Eine Klage ist kein Selbstzweck, sondern ein notwendiges Mittel, um die kommunale Selbstverwaltung zu verteidigen und den politischen Druck auf das Land Nordrhein-Westfalen zu erhöhen, seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung nachzukommen.
Wer die kommunale Selbstverwaltung ernst nimmt, darf ihre finanzielle Aushöhlung nicht länger hinnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Finke
Fraktionsvorsitzende
Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer

