Antrag: Haushaltskonsolidierung mit Gesamtüberblick: Maßnahmen bündeln, Folgen transparent machen
Wir wollen die haushaltspolitischen Entscheidungen der Stadt Iserlohn angesichts der aktuellen Finanzlage stärker bündeln und transparenter gestalten. Deshalb beantragen wir gemeinsam mit CDU, SPD, Grünen und FDP ein koordiniertes Verfahren, in dem alle Konsolidierungs- und Haushaltsmaßnahmen zunächst fachlich beraten, gemeinsam bewertet und anschließend gebündelt im Rat entschieden werden, um finanzielle, organisatorische und soziale Auswirkungen insgesamt besser berücksichtigen zu können.
Der Haushalt der Stadt Iserlohn konnte am 25. März 2026 beschlossen werden. Möglich wurde dies durch eine tragfähige Verständigung mehrerer Fraktionen und einer Gruppe. Schon damals war deutlich, dass sich die Stadt in einer historischen finanziellen Ausnahmesituation befindet.
Iserlohn braucht eine Gesamtstrategie, zentrale Koordination und eine strukturierte Konsolidierungsplanung. Haushaltsrelevante Entscheidungen müssen mit ihren finanziellen, rechtlichen, organisatorischen und gesellschaftlichen Folgen gemeinsam betrachtet werden. Besondere Sorgfalt gilt Maßnahmen, die Vereine, freie Träger, Ehrenamt, Stadtteile oder soziale Angebote betreffen. Sie prägen Zusammenhalt, Teilhabe und Lebensqualität in Iserlohn. Deshalb müssen finanzielle, soziale und langfristige Folgen transparent dargestellt werden.
Eine verantwortungsvolle Haushaltssteuerung braucht einen klaren Rahmen. Einzelentscheidungen in verschiedenen Ausschüssen müssen gemeinsam eingeordnet werden – bei Einsparungen ebenso wie bei neuen oder fortwirkenden Ausgabenentscheidungen. Zugleich ist die zeitliche Dringlichkeit hoch. Viele Maßnahmen betreffen bestehende Strukturen, Verträge, Einrichtungen, Vereine und langfristige Verpflichtungen. Es braucht eine koordinierte Vorbereitung, damit Handlungsspielräume für die kommenden Jahre gesichert werden.
Die antragstellenden Fraktionen und die Gruppe wollen einen transparenten Beratungsprozess sicherstellen. Ziel ist eine Gesamtbetrachtung als Grundlage für verantwortliche Entscheidungen über Konsolidierung, Prioritäten und haushaltsrelevante Maßnahmen.
A. Die fachliche Beratung in den zuständigen Fachausschüssen bleibt vorgesehen. Die dort vorgestellten Konsolidierungs-, Einspar-, Zuschuss- und sonstigen haushaltsrelevanten Maßnahmen werden zunächst ohne abschließende Beschlussfassung zur Kenntnis genommen. Die Fachausschüsse können dabei eine fachliche Einordnung und Priorisierung vornehmen. Die abschließende politische Beratung und Beschlussfassung erfolgt gebündelt in der Ratssitzung am 14. Juli 2026. Zur Vorbereitung wird für den 8. Juli 2026 eine koordinierende Sitzung des Finanzausschusses vorgesehen, in der die bis dahin vorliegenden Maßnahmen fachbereichsübergreifend eingeordnet werden. Die Vorsitzenden der Fachausschüsse sollen hierzu eingeladen werden.
B. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche haushaltsrelevanten Maßnahmen bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 8. Juli 2026 in einer einheitlichen, vergleichbaren und aktuellen Gesamtdarstellung zusammenzuführen. Je Maßnahme sind insbesondere darzustellen,
I. die finanziellen Auswirkungen auf Haushalt, Ergebnis- und Finanzplanung sowie Folgejahre, Folgen, Folgekosten, Risiken und Abhängigkeiten bei Umsetzung, Veränderung oder Wegfall,
II. Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Vereine, freie Träger, Einrichtungen, Infrastruktur und Stadtteile,
III. mögliche Alternativen, Kompensationen, Einnahmeverbesserungen, Förder- oder Drittmittel, Kooperationen oder interkommunale Zusammenarbeit,
IV. eine fachbereichs- und ressortübergreifende nachvollziehbare Priorisierung der einzelnen Maßnahmen.
C. Werden vor dem 14. Juli 2026 kurzfristige Beschlüsse erforderlich, stimmt der Bürgermeister unverzüglich mit der Vorsitzenden des Finanzausschusses eine gemeinsame außerordentliche Sitzung von Finanzausschuss und Haupt- und Personalausschuss ab, um eine koordinierte Beratung und notwendige Eilentscheidungen zu ermöglichen.
