Antrag: Beitragsanpassung für den offenen Ganztag sozial gestalten

Die Verwaltung schlägt eine zum Teil drastische Erhöhung (teils mehr als +30%) der Beiträge für den offenen Ganztag vor. Wir stellen ein sozial ausgewogenes Modell dagegen. Iserlohn muss familienfreundlich bleiben.

Sehr geehrte Frau Ihme,

zu TOP 3 der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.06.2024 beantragen wir:

  • Die Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2024 wird für die Betreuung in der OGS und der Betreuung „Acht bis Eins“ gem. Variante 1 beschlossen.
  • Der Höchstbetrag für die Elternbeiträge erhöht sich ab dem 01.08.2025 dynamisch gem. Zif. 8.2 des RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I. Die Beitragstabelle wird dabei lediglich im Einkommensbereich des Höchstbeitrags angepasst.

Begründung:

Wie in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses durch unser Ratsmitglied Andreas Seckelmann vorgetragen, können wir den Vorschlag der Verwaltung zur Erhöhung der Elternbeiträge beim offenen Ganztag nicht mittragen. Wir begrüßen zwar grundsätzlich die Möglichkeit, dass hohe Einkommen durch die Veränderung des Höchstbetrags stärker zur Finanzierung des offenen Ganztags herangezogen werden können.

Familien spüren jedoch in den letzten Jahren besonders die gestiegenen Preise, beispielsweise für Strom und Gas sowie an den Supermarktkassen. Der Vorschlag der Verwaltung auch im unteren und mittleren Einkommensbereich die Beiträge um ein Drittel oder mehr anzuheben erscheint uns daher nicht angemessen. Die neuen Höchstbeiträge ermöglichen unseres Erachtens jedoch sogar eine kleine Entlastung bei den Beiträgen im unteren und mittleren Einkommensbereich.

Durch unseren Vorschlag (Variante 1, siehe Anlage 1) kann dennoch, unter der Berücksichtigung des sozialen Ausgleichs, eine nennenswerte Mehreinnahme für die Finanzierung des städtischen Haushalts erreicht werden, die sich nur knapp unter den geplanten Mehreinnahmen der Verwaltung liegt (siehe DS10/2839).

Sollte die von uns vorgeschlagene Variante 1 keine Mehrheit finden, bitten wir über Variante 2 (siehe Anlage 1) abzustimmen. Letztere sieht im unteren und mittleren Einkommensbereich immer noch Beitragsstabilität vor - im Gegensatz zur von der Verwaltung geplanten Erhöhung und liegt in der Einnahmeerzielung zwischen unserer favorisierten Variante und dem Verwaltungsvorschlag. Zur besseren Vergleichbarkeit finden Sie in Anlage 2 noch Grafiken zu den Beitragsverläufen.


Mit freundlichen Grüßen

                                                   
Oliver Ruhnert                                                                    
Fraktionsvorsitzender

Andreas Seckelmann
Stv. Fraktionsvorsitzender

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer

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Die verschiedenen Varianten im Überblick:

 Bisherige Beitragstabelle DIE LINKE / BSW Variante 1DIE LINKE / BSW Variante 2Verwaltung
EinkommenOGS - aktuell8 bis 1 - aktuellOGS ab 1.8.248 bis 1 ab 1.8.24OGS ab 1.8.248 bis 1 ab 1.8.24OGS ab 1.8.248 bis 1 ab 1.8.24
Unter 42.000 €0 €0 €0 €0 €0 €0 €0 €0 €
Ab 42.000 €75 bis 90 €30 bis 45 €75 bis 85 €35 bis 45 €75 bis 90 €37,5 bis 45 €100 bis 125 €50 bis 63 €
Ab 48.000 €90 bis 120 €45 bis 60 € 85 bis 110 €45 bis 55 € 90 bis 120 €45 bis 60 €125 bis 150 €63 bis 75 €
Ab 60.000 €120 bis 150 €60 bis 75 €110 bis 135 €55 bis 65 €120 bis 150 €60 bis 75 €150 bis 175 €75 bis 88 €
Ab 72.000 €150 €75 € Höchstbeitrag135 bis 160 €65 bis 75 €150 bis 175 €75 bis 90 €175 bis 200 €88 bis 100 €
Höchstbeitrag
Ab 84.000 €  160 bis 185 €75 bis 85 €175 bis 200 €90 bis 105 €200 bis 228 €100 bis 114 €
Ab 96.000 €  185 bis 210 €85 bis 100 €200 bis 228 €105 bis 114 €228 €114 €
HöchstbeitragHöchstbeitrag
Ab 108.000 €  210 bis 228 €100 bis 114 €228 €114 €228 €114 €
HöchstbeitragHöchstbeitragHöchstbeitragHöchstbeitrag
Ab 120.000 €  228 €114 €228 €114 €228 €114 €
HöchstbeitragHöchstbeitragHöchstbeitragHöchstbeitragHöchstbeitragHöchstbeitrag