Antrag: Parkraumbewirtschaftung - Einführung von Monatstickets

Durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung finden Arbeitnehmer, die in der Innenstadt arbeiten, kaum noch einen Parkplatz in zumutbarer Distanz und zu verträglichen Kosten. Wir wollen Abhilfe schaffen.

Sehr geehrter Herr Tillmann,

hiermit beantragen wir die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses.

Dazu beantragen wir:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, in der Tarifzone B einen zusätzlichen Tarif „Monatsticket“ zum Preis von 30 Euro einzuführen. Die Höchstparkdauer in Tarifzone B entfällt.

Begründung:

Bereits am 09.11.2021 haben wir beantragt, dass die Verwaltung die Parkraumbewirtschaftung in Iserlohn konzeptionell überarbeiten soll. Nach vielen Jahren des Stillstands hat der Verkehrsausschuss in der Folge am 04.06.2024 den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, die Parkraumbewirtschaftung im Iserlohner Stadtgebiet schrittweise weiterzuentwickeln. Dabei wurden der Verwaltung diverse Leitlinien an die Hand gegeben. Einer der ersten Bausteine ist dabei die Ausweitung der Bewirtschaftungszone rund um das Iserlohner Zentrum.

Das betrifft jedoch auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung, aber natürlich auch jeden anderen Arbeitnehmer. Denn: In der nun neuen Tarifzone B haben bislang viele Berufspendler geparkt, die im Innenstadtbereich arbeiten. Für viele ist der Weg zur Arbeit mit dem öffentlichen Nahverkehr nur schwierig oder manchmal auch gar nicht in einer vertretbaren Zeit machbar. Die Verfügbarkeit von Dauerstellplätzen in den Parkhäusern ist zudem begrenzt und nahezu ausgeschöpft. Um Berufspendlern, die auf ihr Auto angewiesen sind, das Parken in einer zumutbaren fußläufigen Distanz und zu vertretbaren Kosten zu ermöglichen, schlagen wir die Einführung eines Monatstickets zum Preis von 30 € für die Tarifzone B vor. Die Höchstparkdauer (3 Stunden) muss dann folgerichtig in Tarifzone B entfallen.

Um den Verwaltungsaufwand niedrig zu halten ist das Monatsticket prinzipiell für jeden am Automaten oder in den Park-Apps zu erwerben. Somit entfällt, beispielsweise im Gegensatz zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises, der Gang zum Rathaus und auch der entsprechende Arbeitsaufwand für die Stadtverwaltung.


Mit freundlichen Grüßen


Oliver Ruhnert 
Fraktionsvorsitzender 

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer