Anfrage zur Anwendung des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW und zur Wohnraumsituation im Hochhaus Peterstraße
Seit fast drei Monaten ist der Aufzug in einem Hochhaus an der Peterstraße in Iserlohn außer Betrieb. Dieser Umstand betrifft insbesondere ältere Menschen sowie Personen mit Behinderungen. Eigentümer und Hausverwaltung sind nicht erreichbar und reagieren. Die Stadt erklärt sich für nicht zuständig. Wir finden, die Stadt muss ihre Rolle als Wohnungsaufsicht wahrnehmen - und stellen Fragen.
Sehr geehrter Herr Joithe,
seit fast drei Monaten ist der Aufzug in einem Hochhaus an der Peterstraße in Iserlohn außer Betrieb. Dieser Umstand betrifft insbesondere ältere Menschen sowie Personen mit Behinderungen, die täglich bis zu 191 Stufen überwinden müssen oder ihre Wohnung ohne fremde Hilfe nicht mehr verlassen können. Eigentümer und Hausverwaltung sind für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht erreichbar und reagieren nicht auf Anschreiben. Zu dem Fall gab es diverse negative Berichterstattungen, von der örtlichen Zeitung bis ins nationale Fernsehen, bei der die Stadt Iserlohn erklärt hat:
„Da es sich bei dem Objekt an der Peterstraße um ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter handelt, ist der Bereich Soziales der Stadt Iserlohn bisher nicht aktiv geworden.“
Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass die Stadt Iserlohn selbst Wohnungen im Objekt an der Peterstraße angemietet hat. Nach unseren Informationen soll die Stadt diese teilweise untervermietet haben. Seit Kurzem ist zudem bekannt, dass der Eigentümer weitere Objekte Iserlohn besitzt, in denen vergleichbare Zustände herrschen. So ist zum Beispiel im Anemonenweg 44 der Aufzug seit Januar 2025 defekt.
In NRW gibt es seit 2021 das Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG). Darin heißt es in §1 Abs. 2: „Die Gemeinden haben die Aufgabe, auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsmäßige Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen (Wohnungsaufsicht). Die Gemeinden nehmen diese Aufgabe als Selbstverwaltungsangelegenheit wahr.“
Wir haben zum Sachverhalt Rücksprache mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen gehalten. Auch von Seiten des Ministeriums wird hier ein Handlungserfordernis gesehen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welcher Bereich ist in der Stadt Iserlohn mit der Wohnungsaufsicht betraut?
- Andere Städte weisen, beispielsweise auf ihren Homepages, auf die Stelle hin, die mit der Wohnungsaufsicht betraut ist. Wieso ist das in Iserlohn nicht der Fall (Stichwort: Transparenz) und wie sollen Bürgerinnen und Bürger wissen, an welche Stelle sie sich wenden können?
- Wann wurde die Wohnungsaufsicht eingerichtet und wie viele Fälle wurden in den Jahren 2021-2025 bearbeitet?
- In wie vielen dieser Fälle wurde die Wohnungsaufsicht von sich aus aktiv und in wie vielen haben sich Bürgerinnen und Bürger an die Wohnungsaufsicht gewandt?
- Wie viele Fälle werden aktuell bearbeitet und wie viele Fälle sind abgeschlossen?
- Welche Maßnahmen wurden dabei ergriffen?
- Wieso wurde die Stadt Iserlohn an der Peterstraße nicht aktiv, obwohl es gemäß §6 des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW ein Instandsetzungserfordernis von Wohnraum gibt, dass u.A. auch Aufzüge einschließt?
- Wie bewertet die Stadt den Sachverhalt generell im Hinblick auf das Wohnraumstärkungsgesetz, wonach unzumutbare Wohnverhältnisse durch behördliches Eingreifen beseitigt werden sollen?
- Welche rechtlichen oder praktischen Hürden sieht die Verwaltung in der Anwendung des WohnStG NRW in diesen konkreten Fällen?
- Wie wird die Stadt in Zukunft sicherstellen, dass Eigentümer ihrer Verantwortung zur Instandhaltung ihrer Immobilien nachkommen – insbesondere dann, wenn dies die Wohnsituation vulnerabler Gruppen betrifft?
- Ist es richtig, dass die Stadt Iserlohn selbst Mieter im Komplex an der Peterstraße ist? Wenn ja:
- Wie viele Wohneinheiten hat die Stadt im Komplex angemietet?
- Wie viele Wohnungen davon sind untervermietet?
- Durch die Untervermietung tritt die Stadt Iserlohn indirekt als Vermieter auf. Wie bewertet die Verwaltung die Situation, dass die Stadt Iserlohn damit Wohnraum vermietet, der die Anforderungen an Wohnraum gemäß WohnStG nicht erfüllt?
- Gibt es noch weitere Wohnungen, die vom selben Eigentümer in anderen Objekten angemietet sind? Wenn ja, bitten wir um eine genaue Auflistung, aus der auch ersichtlich wird, ob die Stadt diese Wohnungen weitervermietet hat.
Wir bitten um eine zeitnahe Stellungnahme zu diesen Fragen und um eine Einschätzung, welche kurzfristigen Maßnahmen ergriffen werden können, um die Lage der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Ruhnert
Fraktionsvorsitzender
Svenja Finke
Bürgervertreterin
Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer

