Weitergabe von Adressdaten an die Bundeswehr

Manuel Huff
Antrag

Die Stadt Iserlohn reicht jedes Jahr die Adressdaten von Jugendlichen an die Bundeswehr weiter, so dass diese die jungen Menschen gezielt anwerben kann. Wir wollen, dass die Menschen selbst über ihre Daten entscheiden und obendrein wollen wir kein Werben für's Sterben.

Sehr geehrter Herr Dr. Ahrens,

 

hiermit beantragen wir die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Personalausschusses. Dazu stellen wir folgenden Antrag zur Abstimmung:

·         Jugendliche, bei denen die Weitergabe Ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, werden ebenso wie deren Eltern angeschrieben und über die beabsichtigte Datenweitergabe informiert. Dem Schreiben wird ein Musterwiderspruch beigefügt.

 

Begründung:

Die Stadt Iserlohn gibt, ebenso wie die anderen Städte und Gemeinden in Deutschland, der Bundeswehr die Namen und Adressen von jungen Menschen, die demnächst volljährig werden. Diese schickt dann an diese Adressen Werbe- und Informationsmaterial zum Dienst in der Bundeswehr.

Übermittelt werden jeweils bis zum 31. März die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr darauf volljährig werden. Jugendliche, aber auch deren Eltern, können der Datenweitergabe durch die Meldebehörden an die Bundeswehr widersprechen. Dies ist in § 58c Abs. 1 S. 2 Soldatengesetz mit Verweis auf § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz festgelegt.

Dort heißt es:

„Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes ist nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Die betroffene Person ist auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.“

 

Demnach ist es verpflichtend, auf das Recht zum Widerspruch gegen die Adressweitergabe durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. Leider wird diese Information jedoch von vielen Betroffenen nicht wahrgenommen, da die Bekanntmachung i.d.R. nur im Amtsblatt erscheint. Im Sinne einer bürgernahen Verwaltung ist es daher sinnvoll, die Jugendlichen und deren Eltern direkt anzuschreiben, sie auf ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen und eine entsprechende Widerspruchsmöglichkeit als Musterwiderspruch beizufügen.

Dabei wäre es wünschenswert, das Musterschreiben so abzufassen, dass in einem Zuge auch Widerspruch gegen andere Datenweitergabemöglichkeiten eingelegt werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Ruhnert                                    Manuel Huff
Fraktionsvorsitzender             Fraktionsgeschäftsführer