Verzicht auf zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende

Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Lippe

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bittet den Landrat, eine Ergänzung der Hauptsatzung zur Umsetzung des § 31 KrO NRW sowie des § 3 Ziffer 6 der Entschädigungsverordnung in der seit 1.1.2017 geltenden Fassung vorzulegen.

 

Inhalt der Änderung soll der Verzicht auf eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für alle Ausschussvorsitzenden sein.


Sachdarstellung:


Mit der Ausweitung der Aufwandsentschädigungen in der seit 1.1.2017 geltenden Fassung der Entschädigungsverordnung beabsichtigt der Gesetzgeber eine Stärkung und verbesserte Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements der Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften. Diese Absicht wird dem Grund nach begrüßt.

Mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung soll der unbestrittene zusätzliche Arbeitsaufwand von Ausschussvorsitzenden gewürdigt werden.

Die Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes über zusätzliche pauschalierte Geldleistungen ist nicht zielführend. Sie kann eher zu einer gesellschaftlichen Abkehr der Bürgerinnen und Bürger von ihren gewählten Vertretungen führen.

Dies gilt umso mehr, weil in der gegenwärtigen Finanzlage der Kommunen und Kreise im Allgemeinen und des Kreises Lippe im Konkreten eine zusätzliche Haushaltsbelastung durch die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende in Höhe von ca. 42.000.-€/Jahr schwer vermittelbar ist.

Hinzu kommen die durch den Kreistag nicht zu beeinflussenden zusätzlichen Entschädigungszahlungen an die Fraktionsvorstände großer Fraktionen.

Der Gesetzgeber hat dem Kreistag in diesem Falle ausdrücklich das Recht zugesprochen, die Zahlung zusätzlicher Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende durch entsprechende Festlegungen in der Hauptsatzung zu regeln. Davon soll durch vollständigen Verzicht auf diese Zahlungen Gebrauch gemacht werden.

Mit freundlichem Gruß

gez. Jacob-Reisinger
Fraktionsvorsitzende

öffentliche Vorlage-Nr.: 037/2017