Rat der Stadt soll sich für eine Rückkehr der Mieterinnen und Mieter aussprechen

Manuel Huff

Nachdem die Räumung nicht abgewendet werden konnte will DIE LINKE ein klares Signal vom Rat der Stadt Iserlohn für die Rückkehr der Bewohnerinnen und Bewohner in die ehemalige Fabrik Kissing & Möllmann in der Oberen Mühle.

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Dr. Ahrens,

hiermit beantragen wir den o.g. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 29.05.2018 zu setzen. Dazu beantragen wir folgende Erklärung abstimmen zu lassen:

Der Rat der Stadt erklärt: 

  • Die Mieterinnen und Mieter im Objekt Kissing & Möllmann haben die volle Solidarität des Rates der Stadt Iserlohn. Ziel des Rates ist es, dass diese Menschen auch zukünftig in der ehemaligen Fabrik Kissing & Möllmann wohnen können. Für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner ist jedoch die Umsetzung des Brandschutzes zwingend erforderlich.  
     
  • Bis zur Umsetzung des Brandschutzes soll den Mieterinnen und Mietern adäquater Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Wenn möglich ist ein Verbleib auf dem Grundstück, wie von den Betroffenen gewünscht, zu ermöglichen. 
     
  • Es ist im Interesse der Stadt die Wohnformen in der Oberen Mühle 28 zu unterstützen und zu erhalten. Gerüchte, die Stadt habe mit dem Objekt andere Pläne, entsprechen nicht der Wahrheit. 
     
  • Die Vorgehensweise der Verwaltung wird ausdrücklich dahingehend missbilligt, dass keine direkte, frühzeitige Kommunikation mit den Mieterinnen und Mietern erfolgt ist.
     
  • Die Verwaltung hat jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten über viele Jahre versucht, den dauerhaften Verbleib der Menschen in der ehemaligen Fabrik Kissing & Möllmann zu ermöglichen. Die jetzige Situation ist durch den Eigentümer herbeigeführt worden. Nach sieben Jahren existiert immer noch kein prüffähiger Bauantrag. Auch die erneute, kürzlich abgelaufene Frist von vier Wochen endete ohne Einreichung eines ordentlichen Bauantrags. Die Begehungen haben gezeigt, dass der Vermieter keinen ausreichenden Brandschutz hergestellt hat. Der Eigentümer vertritt außerdem die Auffassung, dass das Grundgesetz – und in der Folge alle anderen gesetzlichen Vorschriften - nicht gelten würden. In der Folge hat er über einen Zeitraum von einem Jahr jegliche Kommunikation mit der Verwaltung eingestellt. Dieses sind die Hauptursachen für die missliche Lage der Mieterinnen und Mieter.
     
  • Der Eigentümer wird aufgefordert, umgehend den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz herzustellen und die notwendigen Bauanträge für die angedachten Nutzungen vollständig einzureichen.


Mit freundlichen Grüßen


Oliver Ruhnert                                          
Fraktionsvorsitzender                             

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer