Kein Fracking auf städtischen Flächen

Manuel Huff

Fracking ist ein unkalkulierbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. DIE LINKE im Rat der Stadt Iserlohn spricht sich daher dafür aus, keine städtischen Flächen für jedwede Form des Frackings zur Verfügung zu stellen.

Sehr geehrter Herr Eufinger,

wir bitten um Aufnahme des o.g. Themas auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz.

Dazu bitten wir folgenden Antrag abstimmen zu lassen:

  • Die Stadt Iserlohn stellt keine Flächen für jedwede Form des Frackings zur Verfügung. Dies schließt Erkundungs-, Probe- und Forschungsbohrungen ein.

Begründung:

Entgegen dem Eindruck, den Staatskanzleichef Franz-Josef Lersch-Mense (SPD) auf einer Pressekonferenz am 01.02.2016 verbreitet hat, wird Fracking auch im überarbeiteten Entwurf des LEP der SPD-Grünen-Landesregierung keineswegs umfassend verboten. Fracking zur Gewinnung von Öl ist ausnahmslos möglich.
Kürzlich haben CDU/CSU und SPD im Bund ein generelles Fracking-Verbot abgelehnt.

Die Gasgewinnung unter Verwendung der Fracking-Technik in so genannten „unkonventionellen Lagerstätten“ will die Landesregierung angeblich über den LEP verhindern. Dabei definiert sie den Begriff der „unkonventionellen Lagerstätte“ um und nimmt Tight-Gas-Reservoirs, spezielle Sandgesteinsformationen mit geringer Durchlässigkeit, aus. Diese Gesteinsformationen zählt sie nun zu den konventionellen Lagerstätten und gibt sie damit für Fracking frei. „Unkonventionelle Lagerstätten“ sind nach den Vorstellungen der Landesregierung nur noch Schiefergas- und Flözgasreservoirs.

Die hierfür vorgelegte Begründung im LEP NRW, dass Fracking im Sandgestein „eine sichere Technologie“ sei, ist dabei grob irreführend. In Niedersachsen etwa wurde bereits in Tight-Gas-Reservoirs gefrackt – ohne dass dort jemals eine systematische Untersuchung auf Umweltschäden erfolgt wäre. Die Gefahren der Gasförderung werden gerade in Niedersachsen deutlich: So wurden eine vermehrte Erdbebentätigkeit und erhöhte Krebsraten festgestellt.

Damit ist und bleibt Fracking unabhängig von der Lagerstätte ein unkalkulierbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Zudem gilt der Ausschluss von Fracking im LEP nur für die industrielle Förderung. Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen wären in jedem Gestein erlaubt.

DIE LINKE. Iserlohn vertritt die Auffassung, dass aufgrund der über den Landesentwicklungsplan vorhandenen Möglichkeiten Fracking auch auf Iserlohner Stadtgebiet durchzuführen, der Rat ein klares Zeichen für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Umwelt setzen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Ruhnert
Fraktionsvorsitzender

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer

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