Grundsteuerzahlungen bei Leerstand

Manuel Huff

Nicht genutzter Wohnraum ist insbesondere in Zeiten, in denen bezahlbarer Wohnraum knapper wird, inakzeptabel. Die Eigentümer können sich sogar von der Grundsteuerzahlung befreien lassen - wenn es ernsthafte Bestrebungen der Vermietung gibt. DIE LINKE hakt nach.

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Hauseigentümer haben für die von ihnen vermieteten Wohnungen Grundsteuer an die Kommune abzuführen. Davon ausgenommen sind leerstehende Wohnungen. Dies gilt aber nur dann, wenn Eigentümer und Eigentümerinnen nachweisen, dass sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemüht haben.

Dazu hat beispielsweise das OVG Rheinland-Pfalz kürzlich ein Urteil gefällt, dass es dabei nicht ausreicht, die Wohnungen lediglich auf der eigenen Homepage anzubieten.

Insbesondere vor dem Hintergrund eines zunehmend angespannten Wohnungsmarktes sind brachliegende Wohnpotenziale nicht hinnehmbar.  Daher bitten wir um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Die Verwaltung bitten wir dazu um Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wie viele leerstehende Wohnungen gibt es in Iserlohn?
  • Für wie viele dieser leerstehenden Wohnungen gibt es eine Befreiung von der Grundsteuer und wie hoch ist der Steuerausfall insgesamt?
  • Wie wird das ernsthafte Bemühen der Eigentümer im Falle einer Grundsteuerbefreiung überprüft?
  • Welche Handlungsoptionen sieht die Stadt im Umgang mit Immobilien, die über einen langen Zeitraum (mehr als ein Jahr) nicht genutzt werden? (Hierbei sind in erster Linie Wohnimmobilien gemeint, aber nicht ausschließlich!)

Mit freundlichen Grüßen                              

Oliver Ruhnert                                                             
Fraktionsvorsitzender            

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer