Aufwandsentschädigung im Aufsichtsrat der Schillerplatz GmbH

Oliver Ruhnert, Andreas Seckelmann, Manuel Huff

Die Projektentwicklungsgesellschaft ist gegen die Stimmen der Linksfraktion gegründet worden. DIE LINKE sieht die Gefahr, dass durch die GmbH, die eigentlich originäre Ausschussarbeit leisten muss, im Aufsichtsrat hohe Sitzungsgelder gezahlt werden. Dies will die Fraktion durch einen Antrag verhindern.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung.

Dazu bitten wir folgenden Antrag abstimmen zu lassen:

  • Der Rat der Stadt weist gem. § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages seine Vertreter in der Gesellschafterversammlung an, für die Sitzungen des Aufsichtsrates eine Aufwandsentschädigung entprechend § 2 Abs. 1 Entsch VO des Landes NRW festzusetzen.

Begründung:

Die Fraktion DIE LINKE hat die Gründung der Schillerplatz GmbH von Beginn an kritisch begleitet. Die Ausgliederung von Willensbildung- und Entscheidungsprozessen in privatrechtlich organisierte Gremien führt zu weniger Transparenz. Ein Nutzen für die Stadt Iserlohn und die Bürgerinnen und Bürger ist nicht gegeben.

Dennoch hat der Rat mehrheitlich die Gründung einer solchen Gesellschaft beschlossen. Bei Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften ist es oft üblich, dass dort höhere Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, als dies in der normalen Ratsarbeit der Fall ist. Dies ist rechtlich möglich, und mag bei gewinnorientierten Unternehmungen auch eine Berechtigung haben. Die Ausgliederung originärer Aufgaben der Stadt in privatrechtliche Organisationsformen darf jedoch nicht dazu genutzt werden, die Entschädigungsverordnung des Landes NRW zu umgehen.

Daher möchten wir durch eine Weisung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung sicherstellen, dass weder ein solcher Eindruck entsteht, noch nicht vorhandenes Kapital ausgegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Ruhnert
Fraktionsvorsitzender

Andreas Seckelmann
Stv. Fraktionsvorsitzender

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer