Antrag zur DS 9/2445: Bebauungsplan Nr. 426 „Letmathe – Gennaer Str. 7 ehem. WFG-Gelände hier: Ausweisung als „Urbanes Gebiet“

Manuel Huff

Das ehemalige WFG-Gelände im Bereich Genna soll bebaut werden. Die Linksfraktion möchte an der Planung als Urbanes Gebiet festhalten, um möglichst effizient mit dem zentrumsnahen Baugebiet umzugehen. So soll auch genügend kostengünstiger Wohnraum realisiert werden.

Sehr geehrter Herr Schmitt,

wir bitten Sie zum TOP 10 über folgenden Antrag abstimmen zu lassen:

  1. Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 426 „Letmathe – Gennaer Straße / ehemaliges WFG-Gelände” gem. § 2 BauGB erneut beschlossen. Der beigefügte Lageplan wird Bestandteil  dieses Beschlusses.
  2. Das gesamte Areal im Bebauungsplan wird als „Urbanes Gebiet“ (MU) gem. § 6a BauNVO festgesetzt.
  3. Es wird beschlossen in Genna anteilig sozialen Wohnungsbau zu realisieren. Ein vom Rat beschlossener prozentualer Anteil wird als Bestandteil in einen zukünftig zu schließenden  städtebaulichen Vertrag aufgenommen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt im Arbeitskreis Entwicklung die Planungen der S-Projekt Iserlohn GmbH vorzustellen.

Begründung:

In der vorliegenden Drucksache schlägt die Verwaltung, entgegen dem ursprünglichen Entwicklungsziel, die Ausweisung als Mischgebiet (MI) gem. § 6a BauNVO vor. Den Ausführungen einer Rechtsunsicherheit können wir uns nicht anschließen. Gemäß § 6a BauNVO gibt es aus Sicht unserer Fraktion keinen Anhaltspunkt für die Auffassung der Verwaltung, dass alle genannten Nutzungen gem. §6a Abs. 2 BauNVO vorhanden sein müssen. Würde man diese Auffassung teilen wäre aufgrund der Vielzahl der aufgeführten Nutzungen ein „Urbanes Gebiet“ nahezu unmöglich umzusetzen.


„Urbane Gebiete“ bieten jedoch gegenüber der Ausweisung als Mischgebiet zahlreiche Vorteile. In Mischgebieten verlangt die Rechtsprechung eine Gleichwertigkeit der Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe. Bei den „Urbanen Gebieten“ wird auf die Erforderlichkeit eines ausgeglichenen Nutzungsmix ausdrücklich verzichtet. Hierdurch bietet der neue Baugebietstyp mehr Flexibilität bei der Zusammensetzung der einzelnen Nutzungsarten. Dies gibt der planenden Gemeinde einen größeren Handlungsspielraum, da sie in der Bestimmung des Verhältnisses von Wohnen zu gewerblicher Nutzung frei ist.

 

Gemäß § 6a Abs. 4 BauNVO „Urbane Gebiete“könnenauch besondere Festsetzungen zur Feinsteuerung des Gebiets getroffen werden. Anteile der zulässigen Geschossflächen können für Wohnungen oder gewerbliche Nutzungen vorgesehen werden, im Erdgeschoss an der Straßenseite das Wohnen beschränkt oder oberhalb eines bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sein.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sieht der neue § 17 Abs.1 BauNVO als Obergrenze eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 für das „Urbane Gebiet“. Dies ermöglicht somit eine wesentlich höhere Bebauungsdichte als in „Mischgebieten“ (dort: GRZ 0,6 und GFZ 1,2).

Diese aus unserer Sicht auch im Hinblick auf wenige vorhandene zentrumsnahe Bauflächen, und das Ziel der Stadt Iserlohn gemäß Strategiebericht, den Flächenverbrauch zu reduzieren, anzustreben. Dies entspricht auch der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Daher ist es sinnvoll das „Urbane Gebiet“ gegenüber dem „Mischgebiet“ vorzuziehen.

 

Es sollt auch nicht unerwähnt bleiben, dass im „Urbanen Gebiet“ tagsüber ein leicht erhöhter Immissionsrichtwert von 63 dB(A) gegenüber 60 dB(A) in „Mischgebieten“ gilt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der angrenzenden Gewerbenutzungen und der nicht unweit vom Plangebiet verlaufenden Bahnstrecke ein Vorteil, der zukünftige Konfliktpotenziale minimiert.

 

Abschließend möchten wir noch einmal festhalten, dass wir vor Abschluss eines städtebaulichen Vertrags – in dem natürlich ein gewisser Anteil an sozialem Wohnraum vorzusehen ist – einen Überblick über das Planvorhaben bekommen möchten.

Dieses sollte aus unserer Sicht folgende Zielrichtungen verfolgen:

  • Schaffung von günstigem, innerstädtischem Wohnraum, auch für Familien.
  • Ein möglichst effizienter Umgang mit dem knappen Gut Boden.

 

Mit freundlichen Grüßen,                  

                                     
Oliver Ruhnert                                                                                   
Fraktionsvorsitzender                        

Manuel Huff 
Fraktionsgeschäftsführer