Anfrage zur geplanten Bebauung im Ortlohn-Park

Manuel Huff

Vor dem Hintergrund der geplanten Bebauung im Ortlohn-Park hat die Fraktion DIE LINKE einen Fragenkatalog an das Ressort Planen, Bauen, Umwelt- und Klimaschutz der Stadtverwaltung versendet:

  • Die amtliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung hat nach Auffassung unserer Fraktion die falschen Umrisse, und ist daher fehlerhaft. Ist es richtig, dass daher die Bekanntmachung und öffentliche Auslegung wiederholt werden muss?
    Wenn ja, wie wirkt sich dies auf die Fristen aus?

  • Wie begründet die Verwaltung die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im vereinfachten Verfahren nach §13a BauGB bei einer Planungsfläche von knapp 30.000 m²?

  • Vor dem Hintergrund der Ausweisung zahlreicher neuer Baugebiete (z.B. Auf der Emst, Sportplatz Kalthof, Gartenstraße) stellt sich die Frage, wie hoch der Bedarf an neuen Wohneinheiten in Iserlohn in Zeiten sinkender Bevölkerungszahlen tatsächlich ist?

  • Wie viele Wohneinheiten wurden in Iserlohn seit dem Jahr 2004 neu geschaffen?

  • Wie erklärt die Verwaltung die getätigte Aussage, „die neue Bebauung soll sich in die bauliche Struktur des Bestandes harmonisch einfügen und hierdurch den Siedlungskörper entlang der Theodor-Fleitmann-Straße räumlich abrunden“, vor dem Hintergrund, dass der Ortlohn-Park im Stadtentwicklungskonzept, das für keinen unerheblichen Betrag im Auftrag der Stadt erstellt wurde, als grünes Herz der Stadt bezeichnet wird?

  • Welche städtebaulichen Gründen sprechen aus Sicht der Verwaltung generell für eine 'räumliche Abrundung eines Parks durch einen Siedlungskörper'?

  • Was spricht aus Sicht der Verwaltung für eine Umwidmung der bisherigen Gemeinbedarfsfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes in ein allgemeines Wohngebiet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass neben den nahezu gänzlich ausgenutzen Schulflächen am Nußberg keine nennenswerten Gemeinbedarfsfläche im Stadtteil existieren?

  • In Anlage 3 zur Drucksache 8/2536 „Letmathe / Albert-Schweitzer-Schule“ werden diverse Nutzungsmöglichkeiten einer Gemeinbedarfsfläche aufgeführt. Neben dem Umzug eines Teils der Räume für die städtische Kinder- und Jugendarbeit, werden genannt: „Institut für Bewegung, Ernährung und Entspannung“, „Praxis für Naturheilkunde und Gesundheitsförderung“, „Yoga-Studio“, „Seminar- und Vortragsraum“).
    Die von der evangelischen Landeskirche geplanten Alteneinrichtungen sind ebenfalls problemlos auf einer Gemeinbedarfsfläche unterzubringen.
    Sieht die Verwaltung vor diesem Hintergrund nicht ausreichend
    Entwicklungsmöglichkeiten für den Eigentümer?

  • Wieso spricht die Verwaltung in DS8/2471 von einer „Berichtigung des Flächennutzungsplanes“? Ist der Flächennutzungsplan an dieser Stelle aus Sicht der Verwaltung fehlerhaft?
    Handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben nicht eindeutig um eine Umnutzung?

  • Welches Anrecht hat ein Erwerber/Eigentümer eines als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen Grundstücks, dieses als Wohnungsbaugebiet zu nutzen?

  • Hat die Stadt, in einem dicht besiedelten Gebiet wie dem Stadtteil Nußberg, aus Sicht der Verwaltung eine städtebauliche Pflicht, sowohl ausreichend Flächen für Gemeinbedarf als auch Grünflächen vorzuhalten?

  • Sieht die Verwaltung die im Stadtentwicklungskonzept genannten „Leitlinien Umwelt- und Freiraum“ (S. 51f), das Räumliche Leitbild (siehe hierzu insbesondere das Fazit auf S.56) und die weiteren Ziele „den Freiflächenverbrauch zu minimieren“ (S.38), „die Lebensbedingungen für die Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten“ (S.39), „Prioritäre Nutzung der Wohnungspotenziale im Bestand“ (S.49), negativ beeinflusst?
    Wenn ja, wieso wird an keiner Stelle in der bisherigen Beratung auf diesen Umstand hingewiesen?

  • In der Studie „Would You Be Happier Living in a Greener Urban Area?“ („Ist man glücklicher, wenn man in einem grüneren Stadtteil lebt?“), die im Juni 2013 in der Fachzeitschrift „Psychological Science“ veröffentlicht wurde, weisen die Forscher darauf hin, dass ein höherer Grünflächenanteil im Wohngebiet mit einem mehr an Wohlbefinden (weniger depressive Gefühle) und mehr Lebenszufriedenheit einhergeht. Die Studie sollte für Kommunalpolitiker als Aufforderung verstanden werden, mehr Grünflächen in den Städten schaffen zu wollen. DIE LINKE sieht sich daher in der Forderung nach dem Erhalt und der Schaffung neuer innerstädtischer Grünflächen bestätigt.
    Wie bewertet die Verwaltung, vor dem Hintergrund dieser und ähnlicher Studienergebnisse (bspw. von der Weltgesundheitsorganisation), die geplante Bebauung im Ortlohn-Park?

  • Werden durch die Bebauung von wertvollen Grünflächen wie dem Ortlohn-Park nicht die im Strategiebericht 2013 genannten Ziele „Attraktiver Wohnort“ und „Flächenverbrauch - Der Zersiedelung der Landschaft ist entgegen zu wirken, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen“ konterkariert?