Finanzielle Auswirkungen der sogenannten „Abfindungsaffäre“

Iserlohn

Neben der gezahlten Summe gibt es noch weitere Kosten, die im Zuge der "Abfindungsaffäre" von der Stadt zu tragen sind. Wir fragen konkret nach.

Sehr geehrter Herr Joithe,

das Verfahren um den mit einem ehemaligen Mitarbeiter geschlossenen Aufhebungsvertrag ist immer noch nicht zu einem Abschluss gekommen. Dabei ist der Stadt Iserlohn neben einem Reputationsverlust auch ein hoher finanzieller Schaden entstanden, der sich nicht nur auf die unverhältnismäßig hohe Summe der Zahlung an den ehemaligen Mitarbeiter beschränkt.

Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wie hoch war der exakte Zahlbetrag (inkl. Steuern), den die Stadt Iserlohn für den Aufhebungsvertrag ausgezahlt hat?
  • Welche Kosten sind bislang für externe Rechtsberatung, Gutachten und Vergleichbares angefallen?
  • Wie viele Arbeitsstunden sind bei der Stadt Iserlohn zur Aufarbeitung und Bearbeitung des Falles angefallen und welche Kosten sind dabei schätzungsweise entstanden?
  • Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Gerichtsverfahren, die möglicherweise ebenfalls noch von der Stadt Iserlohn zu tragen sind? Werden weitere Kosten erwartet?
  • Gibt es Kosten, die der Stadt Iserlohn im Zusammenhang mit der sogenannten „Abfindungsaffäre“ entstanden sind, die von den bisherigen Fragen nicht erfasst wurden? Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
  • Wie will die Stadt Iserlohn Herrn Ünal im Falle eines negativen Ausgangs vor Gericht zukünftig weiterbeschäftigen, und wie hoch wäre der nachzuzahlende Arbeitslohn (Stand: August 2021)?

 

Mit freundlichen Grüßen

                  

 

Oliver Ruhnert                      
Fraktionsvorsitzender

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer