Antrag: Differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer
Sehr geehrter Herr Tigges,
hiermit beantragen wir zum TOP 13 der Sitzung des Finanzausschusses am 11.12. über folgenden Antrag abstimmen zu lassen:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadt der Stadt Iserlohn differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken zu beschließen.
Begründung:
Die Grundsteuerreform der Bundesregierung führt zu einer Verschiebung zu Lasten des Wohnens bei gleichzeitiger Entlastung der Gewerbeimmobilien.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Wohnen immer teurer wird, muss der Spielraum genutzt werden, um zumindest durch die Grundsteuerreform nicht noch einen weiteren Beitrag dazu zu leisten, dass Wohnen nicht mehr bezahlbar ist.
Zu unserer großen Enttäuschung ist das Land NRW der Bitte der kommunalen Spitzenverbänden nicht gefolgt, den Gestaltungsspielraum der Länder zu nutzen, um die Grundsteuer-Messzahl anzupassen. Stattdessen ermöglicht die Landesregierung den Kommunen, differenzierte Hebesätze zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken anzuwenden.
Um die einseitige Lastenverschiebung zu vermeiden, schlagen wir vor, differenzierte Grundsteuerhebesätze festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Ruhnert
Fraktionsvorsitzender
Andreas Seckelmann
Stv. Fraktionsvorsitzender
Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer