Sehr geehrter Herr Dr. Ahrens,
die Fraktion beantragt die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung. Dabei soll der folgende Antrag zur Abstimmung gestellt werd
Der Sozialpass der Stadt Iserlohn wird zusätzlich zu der Gruppe der Leistungsbezieher nach dem SGB XII mit folgenden berechtigten Personenkreis ergänzt.
Bezieher/innen von Leistungen nach SGB II, SGB VIII,
Bezieher/innen von Transferleistungen nach dem AsylbLG, WoGG und BaföG,
Personen die in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach dem SGB XII erhalten,
Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, in welchen städtischen und stadtnahen Einrichtungen zusätzliche und tragbare Ermäßigungen und Sondertarife für die Inhaber des Sozialpasses angeboten werden können. – Mit ergebnisorientierten Verhandlungen – dem Ziel, deutliche Ermäßigungen einzuführen. Die Angebote sind jährlich um Möglichkeiten ihrer Erweiterung zu überprüfen.
Beispiele hierfür sind das Parktheater, Museen, Schwimmbäder...
Der Sozialpass soll bei Vorlage eines Nachweises zur Berechtigung im Bürgerbüro der Stadt Iserlohn ausgestellt werden.
Die Vergünstigungen im Einzelhandel, die im bisherigen Iserlohner Sozialpass enthalten sind sollen beibehalten und ausgebaut werden. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Einzelhandel soll von der Verwaltung besonderer Wert auf Geschäfte gelegt werden, in denen finanziell schwach aufgestellte Mitbürgerinnen und Mitbürger auch tatsächlich einkaufen.
Begründung:
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Menschen mit geringem Einkommen nur sehr schwer oder gar nicht möglich. Die Folge sind gesellschaftliche Isolation und Ausgrenzung. Auch Menschen mit geringem Einkommen haben ein Recht auf Teilhabe an Kultur und Infrastruktur; faktisch sind sie jedoch davon ausgeschlossen. Der Sozialpass bietet die Möglichkeit, der sozialen Ausgrenzung und Isolation vieler Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene entgegen zu wirken. Damit verbunden ist ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen. Jede Stadt und jeder Kreis, in dem es einen Sozialpass gibt, wirbt damit für seine attraktive Kommune.
Das Sozialpass der Stadt Iserlohn ist mit vielen Rabatten diverser Iserlohner Unternehmen und Einrichtungen ausgestattet und ist allerdings z. Z. nur für Bezieher/innen von Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) gültig. So können diese Angebote ca. 30% der von Armut betroffenen Iserlohner Bürger, mangels geringem Einkommen, nicht nutzen.
Alle Fraktionen müssen einräumen, dass sich bestimmte Bevölkerungsgruppen Eintrittspreise nicht oder nur sehr schwer leisten können. Doch der kostenlose Zugang zu den öffentlichen Einrichtungen wird von der Mehrheit aus finanziellen Gründen abgelehnt. Doch kostenfreie bzw. stark vergünstigte Möglichkeiten zum Besuch sozialer und kultureller Einrichtungen durch Inhaber/innen des Sozialpasses sind haushaltsmäßig kostenneutral zu betrachten, da diese Einrichtungen ohnehin auf öffentliche Zuschüsse angewiesen sind und ihren Etat nicht durch Benutzungsgebühren erwirtschaften.
So würde eine spürbare Ermäßigungen für den betroffenen Personenkreis die öffentlichen Kassen keineswegs belasten sondern ließen sich durch die Gewinnung neuer Besuchergruppen eventuell sogar aufbessern. Eine fiktive Verrechnung von entgangenen regulären Eintrittsgeldern ist daher nicht gerechtfertigt und nicht vorzunehmen.
Als Anlage beigefügt sind Beispiele für Sozialpässe in anderen Städten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Ruhnert
Fraktionsvorsitzender
Anlage: Beispiele für Sozialpässe in anderen Städten