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14. April 2011 Ratsfraktion

Antrag: Ordnungsbehördliche Verordnung - Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen hier: Beanstandung des Beschlusses

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ahrens,


in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 29.03.2011 wurde unter TOP 10 mehrheitlich beschlossen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Streichung des §7a der Ordnungsbehördlichen Verordnung nicht zu folgen.


Die rechtlichen Bedenken, welche die Verwaltung sowohl in der Ausschusssitzung als auch in den Drucksachen 8/0089 sowie 8/1037 geäußert hat, zeigen deutlich, dass der damalige Beschluss des Rates sowie der neuerliche Beschluss des Haupt- und Personalausschusses der mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und UWG (bzw. FW) gefasst wurde, rechtswidrig ist.


Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Iserlohn fordert Sie daher als Bürgermeister der Stadt Iserlohn auf, gemäß §54 Abs. 2 und 3 GO NRW den Beschluss des Haupt- und Personalausschusses zu beanstanden und §7a der Ordnungsbehördlichen Verordnung außer Kraft zu setzen.


Bei etwaigen weiteren Verwarnungen nach §7a wird unsere Fraktion den Betroffenen den Rechtsweg nahelegen und diesen begleiten.

Mit freundlichen Grüßen



Oliver Ruhnert
Fraktionsvorsitzender

Andreas Seckelmann
Stv. Fraktionsvorsitzender

Manuel Huff
Fraktionsgeschäftsführer