Sehr geehrter Herr Prange,
das Bundesverwaltungsgericht bestätigte kürzlich in einem Urteil, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und nur, wenn „aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer entsteht“ (§ 45 Abs. 9 StVO) eine Benutzungspflicht für Radwege gekennzeichnet werden darf.
Dieses Urteil geht im Wesentlichen auf die Neuregelungen der StVO vom 01.09.2009 zurück, die jedoch vielerorts noch keine Umsetzung erfahren hat.
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Iserlohn beauftragt daher die Verwaltung zur zweiten Sitzung des Verkehrsausschusses im Jahr 2011 eine Überprüfung der Standorte der Verkehrszeichen 237 (Sonderweg für Radverkehr), 240 (gem. Fuß- und Radweg) und 241 (getr. Fuß und Radweg) durchzuführen.
Dem Verkehrsausschuss ist ein Bericht vorzulegen, aus dem die Standorte der genannten Verkehrszeichen hervorgehen und eine Beurteilung, ob dort eine erhöhte Gefährdung vorliegt.
Dort, wo keine erhöhte Gefährdung vorliegt, könnte die Beschilderung durch eine Kombination der Verkehrszeichen 239 (Gehweg) und 1022-10 (Radfahrer frei) ersetzt werden. Seit der Neuregelung gilt bei dieser Kombination nicht mehr generell die Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer, sondern das Sorgfaltsgebot der Anpassung an den Fußgängerverkehr. Da dies auch für den gemeinsamen Rad-Fußweg gilt (für den Fußgänger ist die Situation daher gleich) bringt der Schildertausch eine sinnvolle Wahlfreiheit:
Schnellere Radfahrer dürfen die Fahrbahn nutzen, wodurch die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad steigt. Wer sich auf dem Gehweg sicherer fühlt, darf dort fahren. Für den Fußgänger bedeutet dies weniger und sichererer Radverkehr auf dem gemeinsamen Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Huff
Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführer